Die Spielvereinigung 05/99 Bomber Bad Homburg lädt zur Mitgliederversammlung 2021 ein!
Hiermit laden wir Sie gemäß § 9 Absatz 2 unserer Satzung fristgemäß zur ordentlichen Mitgliederversammlung der Spielvereinigung 05/99 Bomber Bad Homburg e.V. für den Berichtszeitraum 1.1.2019 bis 15.7.2021 ein.
Die Versammlung findet am Donnerstag, den 15. Juli 2021 statt. Beginn: 19.30 Uhr
Ort: Städtisches Veranstaltungshaus „Zum Alten Schlachthof neben der Hochtaunushalle, Urseler Straße 22, Bad Homburg v.d.H.
Tagesordnung
- Begrüßung und Totengedenken
- Ehrungen
- Feststellen der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung des Protokolls vom 29.10.2019 (Berichte und Entlastungen)
- Bericht des Vorsitzenden
- Bericht der Jugend-Abteilung
- Bericht der Abteilungsleitung Senioren
- Kassenbericht 2019
- Bericht der Kassenprüfer für 2019
- Entlastung komm. Schatzmeister für 2019
- Entlastung des Vorstandes für 2019
- Kassenbericht 2020
- Bericht der Kassenprüfer für 2020
- Entlastung komm. Schatzmeister für 2020
- Entlastung des Vorstandes für 2020
- Haushaltsvorschlag für 2022
Projekte:
- Kooperation mit dem Stadtteil- und Familienzentrum Bad Homburg Mitte
- Sport mit Behinderten (geistig/körperlich) ● Stammtisch für Alleinstehende
- Weltkindertag/Stadtteilrallye
- Neugestaltung des Küchenbereichs / Mögliche Übernahme der Gaststätte durch einen
Gastronomen, Vorstellung des Projektes durch den 1. Vorsitzenden
- Arbeitskarten: Klärung der Zuständigkeit und erfolgreichen Durchsetzung
- Anträge
20.1 Mögliche Beitragsanpassung ab 1.1.2022, Vorstellung/ Begründung durch 1. Vorsitzenden
20.2 Umgestaltung der Küche: Genehmigung der Maßnahme
20.3 Sonstige Anträge
- Feststellung der Kandidaten für den Vorstand und der Helfer
- Wahlen
Es gelten die Teilnahme-Auflagen gemäß Coronavirus-Schutzverordnung CoSchuV des Landes Hessen, vom 25.6.2021, wonach Veranstaltungen ab 25 bis 250 Personen in Innenräumen wieder erlaubt sind.
Verpflichtend gelten Maske und Abstand (siehe Abstands- und Hygienekonzept der Stadt Bad Homburg)
Die Kontaktdaten werden erfasst.
Ein tagesaktueller, negativer Covid 19-Test ist vorzulegen (Vollständig Geimpfte + 14 Tage Karenzzeit und Genesene zählen nicht mit).